Anschlagen von Lasten nach DGUV I 209-013
Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung. Sicherheit in der Höhe – Professionelle Schulung für Absturzprävention und Rettung
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die in ihrem Arbeitsumfeld regelmäßig mit dem Heben, Senken und Transportieren von Lasten zu tun haben, insbesondere in der Bauindustrie, Logistik oder im Maschinenbau.
Zweck der Ausbildung
Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch professionelle Vorbereitung
Pflichtschulung gemäß DGUV I 209-013 für Unternehmen, die mit dem Anschlagen von Lasten arbeiten
Reduktion von Unfallrisiken durch korrektes Anschlagen und Sichern von Lasten
Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung
Ausbildungsziel
Das richtige Anschlagen von Lasten ist unerlässlich, um die Sicherheit von Mitarbeitenden und den reibungslosen Ablauf von Hebe- und Transportvorgängen zu gewährleisten.
In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:
Fundierte Kenntnisse in den verschiedenen Anschlagtechniken und der Auswahl geeigneter Anschlagmittel
Praktische Übungen zum sicheren und korrekten Anschlagen von Lasten
Methoden zur Lastenberechnung und zur Bestimmung der Tragfähigkeit
Know-how für das Sichern von Lasten bei unterschiedlichen Transport- und Hebevorgängen
Schulung in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Kranführern und anderen beteiligten Personen
Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal auf das Anschlagen von Lasten in der Praxis vor.
Vorraussetzungen
📘 Relevante Vorschriften für das Anschlagen von Lasten:
DGUV Grundsatz 309-003: „Qualifizierung und Beauftragung von Personen für das Anschlagen von Lasten“
DGUV Regel 109-017: „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (§12: Unterweisung, §4: Qualifikation)
BetrSichV, TRBS, DIN EN 13155 (Lastaufnahmeeinrichtungen)
✅ Voraussetzungen für Teilnehmer einer Schulung zum Anschläger (Lasten anschlagen):
1. Mindestalter
Mindestens 18 Jahre alt
2. Körperliche und geistige Eignung
Gesundheitliche Untersuchung: G 25 und ggf. G 41
3. Ausreichende Sprachkenntnisse
Teilnehmer müssen die Sicherheitsanweisungen verstehen und umsetzen können
Bei Sprachbarrieren: Schulung in Muttersprache oder Dolmetscher notwendig
4. Unterweisung / Schulungspflicht
Der Unternehmer darf Personen nur anschlagen lassen, wenn sie unterwiesen und geeignet sind (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1)
Schulungsinhalte müssen mindestens umfassen:
Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Bänder, Traversen)
Sichere Anschlagarten (z. B. Direkt, Schnürgang, Schlaufen)
Belastungsarten und Tragfähigkeiten
Arbeitssicherheit, Kommunikation mit Kranführer
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
5. Nachweis der Qualifikation
In der Regel durch Teilnahme an einer Schulung nach DGUV G 309-003
Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis / Teilnahmezertifikat
Inhalte
🎓 Schulungsdauer & Inhalte (typisch):
Dauer:
1 Tag (je nach Vorkenntnissen, Umfang)
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Gefahrenanalyse / Lastaufnahmeplanung
Arten von Anschlagmitteln
Richtige Anschlagtechniken und Winkelberechnung
Sichtprüfung und Ablegereife von Anschlagmitteln
Kommunikation und Handzeichen mit Kranführern
Praktische Übungen
Zertifizierung und Gültigkeit
📆 Wiederholung & Gültigkeit:
Wiederholungsunterweisung mindestens jährlich (§12 ArbSchG)
Praxis sollte regelmäßig erfolgen – bei längerer Pause ggf. erneute Schulung notwendig
👷 Zielgruppe:
Personen, die Lasten an Kranhaken oder Hebezeugen anschlagen (z. B. in Industrie, Bau, Lager, Montage)
Auch für Kranführer wichtig – häufig wird beides zusammen geschult🧾 Ergebnis:
Nach erfolgreicher Schulung: Befähigung zum Anschlagen von Lasten
Arbeitgeber muss zusätzlich schriftlich beauftragen, z. B. mit einem Beauftragungsformular