Anschlagen von Lasten nach DGUV I 209-013

Spezialausbildung für das richtige Anschlagen von Lasten

Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung. Sicherheit in der Höhe – Professionelle Schulung für Absturzprävention und Rettung

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die in ihrem Arbeitsumfeld regelmäßig mit dem Heben, Senken und Transportieren von Lasten zu tun haben, insbesondere in der Bauindustrie, Logistik oder im Maschinenbau.

Zweck der Ausbildung

Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch professionelle Vorbereitung

  • Pflichtschulung gemäß DGUV I 209-013 für Unternehmen, die mit dem Anschlagen von Lasten arbeiten

  • Reduktion von Unfallrisiken durch korrektes Anschlagen und Sichern von Lasten

  • Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung

Ausbildungsziel

Das richtige Anschlagen von Lasten ist unerlässlich, um die Sicherheit von Mitarbeitenden und den reibungslosen Ablauf von Hebe- und Transportvorgängen zu gewährleisten.

In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:

  • Fundierte Kenntnisse in den verschiedenen Anschlagtechniken und der Auswahl geeigneter Anschlagmittel

  • Praktische Übungen zum sicheren und korrekten Anschlagen von Lasten

  • Methoden zur Lastenberechnung und zur Bestimmung der Tragfähigkeit

  • Know-how für das Sichern von Lasten bei unterschiedlichen Transport- und Hebevorgängen

  • Schulung in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Kranführern und anderen beteiligten Personen

Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal auf das Anschlagen von Lasten in der Praxis vor.

Vorraussetzungen

📘 Relevante Vorschriften für das Anschlagen von Lasten:

  • DGUV Grundsatz 309-003: „Qualifizierung und Beauftragung von Personen für das Anschlagen von Lasten“

  • DGUV Regel 109-017: „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (§12: Unterweisung, §4: Qualifikation)

  • BetrSichV, TRBS, DIN EN 13155 (Lastaufnahmeeinrichtungen)


Voraussetzungen für Teilnehmer einer Schulung zum Anschläger (Lasten anschlagen):

1. Mindestalter

  • Mindestens 18 Jahre alt

2. Körperliche und geistige Eignung

  • Gesundheitliche Untersuchung: G 25 und ggf. G 41

3. Ausreichende Sprachkenntnisse

  • Teilnehmer müssen die Sicherheitsanweisungen verstehen und umsetzen können

  • Bei Sprachbarrieren: Schulung in Muttersprache oder Dolmetscher notwendig

4. Unterweisung / Schulungspflicht

  • Der Unternehmer darf Personen nur anschlagen lassen, wenn sie unterwiesen und geeignet sind (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1)

  • Schulungsinhalte müssen mindestens umfassen:

    • Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Bänder, Traversen)

    • Sichere Anschlagarten (z. B. Direkt, Schnürgang, Schlaufen)

    • Belastungsarten und Tragfähigkeiten

    • Arbeitssicherheit, Kommunikation mit Kranführer

    • Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall

5. Nachweis der Qualifikation

  • In der Regel durch Teilnahme an einer Schulung nach DGUV G 309-003

  • Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis / Teilnahmezertifikat

  1. 🎓 Schulungsdauer & Inhalte (typisch):

    Dauer:

    • 1 Tag (je nach Vorkenntnissen, Umfang)

    Inhalte:

    • Rechtliche Grundlagen

    • Gefahrenanalyse / Lastaufnahmeplanung

    • Arten von Anschlagmitteln

    • Richtige Anschlagtechniken und Winkelberechnung

    • Sichtprüfung und Ablegereife von Anschlagmitteln

    • Kommunikation und Handzeichen mit Kranführern

    • Praktische Übungen

  1. 📆 Wiederholung & Gültigkeit:

    • Wiederholungsunterweisung mindestens jährlich (§12 ArbSchG)

    • Praxis sollte regelmäßig erfolgen – bei längerer Pause ggf. erneute Schulung notwendig


    👷 Zielgruppe:
    Personen, die Lasten an Kranhaken oder Hebezeugen anschlagen (z. B. in Industrie, Bau, Lager, Montage)
    Auch für Kranführer wichtig – häufig wird beides zusammen geschult


    🧾 Ergebnis:

    • Nach erfolgreicher Schulung: Befähigung zum Anschlagen von Lasten

    • Arbeitgeber muss zusätzlich schriftlich beauftragen, z. B. mit einem Beauftragungsformular

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