Atemschutz nach DGUV 112-190 / 312-190
Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung.
Zweck der Ausbildung
Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch professionelle Vorbereitung
- Pflichtschulung gemäß DGUV Regel 112-190 für Unternehmen mit Atemschutzeinsätzen
- Reduktion von Unfallrisiken durch geschulte Mitarbeitende
- Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung
Ausbildungsziel
Der sichere Umgang mit Atemschutzgeräten (Filter, Behälter- und Druckluftschlauchgeräte) ist in kritischen Arbeitssituationen lebenswichtig.
In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:
- Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung im sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten
- Methoden zur professionellen Atemschutzüberwachung
- Fähigkeiten zur sicheren Befahrung von Behältern
- Know-how für die verantwortungsvolle Rolle als Mannlochwache
- Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal auf den Arbeitseinsatz in der petrochemischen Industrie vor.
Vorraussetzungen
📘 Was regeln die DGUV 112-190 & 312-190 konkret?
DGUV Regel 112-190: Rechtlich verbindliche Regel für die Benutzung von Atemschutzgeräten (Pflichten des Unternehmers, Auswahl, Einsatz, Pflege, Unterweisung).
DGUV Information 312-190: Ergänzende Handlungsanleitung für praktische Umsetzung, Schulung, Auswahl, Organisation.
Voraussetzungen für Teilnehmer einer Schulung nach DGUV 112-190 / 312-190:
1. Atemschutztauglichkeit – Pflicht!
Ärztliche Untersuchung nach G 26 (Teil 1–3) ist zwingend erforderlich, je nach Art des Atemschutzgeräts:
Gerätegruppe:
Filtergeräte (leichte Geräte): G 26.1
Isoliergeräte, umluftunabhängig: G 26.3
Ohne gültige G 26-Untersuchung darf keine Ausbildung oder Tätigkeit mit Atemschutz erfolgen!
2. Mindestalter
In der Regel mindestens 18 Jahre alt.
Jüngere Personen nur in Ausnahmefällen (z. B. Ausbildung, unter Aufsicht, bei G 26-Tauglichkeit).
Dauer: 1 Tag
3. Körperliche und geistige Eignung
Gute körperliche Fitness (je nach Gerät auch Belastungstests z. B. mit Laufband oder Ergometer).
Keine Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychischen Einschränkungen (wird in der G 26 geprüft).
4. Motivation und Verantwortung
Die Teilnehmer müssen sich der Verantwortung und Risiken beim Tragen von Atemschutz bewusst sein.
Sie sollten zuverlässig sein und Sicherheitsanweisungen befolgen können.
Inhalte
👷 Beispielhafte Schulungsinhalte:
Aufbau und Funktion der Atemschutzgeräte
Auswahl des richtigen Geräts je nach Gefährdung
Anlegen, Dichtsitzprüfung, Tragezeitbegrenzung
Verhalten bei Notfällen
Reinigung und Pflege der Geräte
Zertifizierung und Gültigkeit
📆 Gültigkeit der Unterweisung:
Die praktische Unterweisung im Umgang mit Atemschutzgeräten muss mindestens jährlich erfolgen (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1).
Nach längerer Nichtbenutzung oder technischen Änderungen auch früher.