Atemschutz nach DGUV 112-190 / 312-190

Spezialausbildung für Arbeiten unter schwerem Atemschutz

Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung.

Zweck der Ausbildung

Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch professionelle Vorbereitung

  • Pflichtschulung gemäß DGUV Regel 112-190 für Unternehmen mit Atemschutzeinsätzen
  • Reduktion von Unfallrisiken durch geschulte Mitarbeitende
  • Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung

Ausbildungsziel

Der sichere Umgang mit Atemschutzgeräten (Filter, Behälter- und Druckluftschlauchgeräte) ist in kritischen Arbeitssituationen lebenswichtig.

In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:

  • Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung im sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten
  • Methoden zur professionellen Atemschutzüberwachung
  • Fähigkeiten zur sicheren Befahrung von Behältern
  • Know-how für die verantwortungsvolle Rolle als Mannlochwache
  • Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal auf den Arbeitseinsatz in der petrochemischen Industrie  vor.
Vorraussetzungen

📘 Was regeln die DGUV 112-190 & 312-190 konkret?

  • DGUV Regel 112-190: Rechtlich verbindliche Regel für die Benutzung von Atemschutzgeräten (Pflichten des Unternehmers, Auswahl, Einsatz, Pflege, Unterweisung).

  • DGUV Information 312-190: Ergänzende Handlungsanleitung für praktische Umsetzung, Schulung, Auswahl, Organisation.

Voraussetzungen für Teilnehmer einer Schulung nach DGUV 112-190 / 312-190:

1. Atemschutztauglichkeit – Pflicht!

  • Ärztliche Untersuchung nach G 26 (Teil 1–3) ist zwingend erforderlich, je nach Art des Atemschutzgeräts:

    • Gerätegruppe:

      • Filtergeräte (leichte Geräte): G 26.1

      • Isoliergeräte, umluftunabhängig: G 26.3

  • Ohne gültige G 26-Untersuchung darf keine Ausbildung oder Tätigkeit mit Atemschutz erfolgen!



2. Mindestalter

  • In der Regel mindestens 18 Jahre alt.

  • Jüngere Personen nur in Ausnahmefällen (z. B. Ausbildung, unter Aufsicht, bei G 26-Tauglichkeit).

  • Dauer: 1 Tag



3. Körperliche und geistige Eignung

  • Gute körperliche Fitness (je nach Gerät auch Belastungstests z. B. mit Laufband oder Ergometer).

  • Keine Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychischen Einschränkungen (wird in der G 26 geprüft).


4. Motivation und Verantwortung

  • Die Teilnehmer müssen sich der Verantwortung und Risiken beim Tragen von Atemschutz bewusst sein.

  • Sie sollten zuverlässig sein und Sicherheitsanweisungen befolgen können.

  1. 👷 Beispielhafte Schulungsinhalte:

    • Aufbau und Funktion der Atemschutzgeräte

    • Auswahl des richtigen Geräts je nach Gefährdung

    • Anlegen, Dichtsitzprüfung, Tragezeitbegrenzung

    • Verhalten bei Notfällen

    • Reinigung und Pflege der Geräte

  1. 📆 Gültigkeit der Unterweisung:

    • Die praktische Unterweisung im Umgang mit Atemschutzgeräten muss mindestens jährlich erfolgen (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1).

    • Nach längerer Nichtbenutzung oder technischen Änderungen auch früher.

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