Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer/innen und den Führerschein
Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung.
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die im Betrieb als Ersthelfer/in tätig sind und in Notfällen schnell und kompetent handeln müssen. Außerdem ist sie für den Erwerb eines Führerscheines verpflichtend. Sie ist besonders relevant für Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer/innen zur Verfügung zu stellen.
Zweck der Ausbildung
Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch schnelle und effiziente Hilfe
Pflichtschulung gemäß den Vorschriften zur Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfer/innen
Reduktion von Unfallfolgen durch schnelle, sachgerechte Erste Hilfe
Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung
Ausbildungsziel
Die Fähigkeit, bei Unfällen und medizinischen Notfällen richtig und schnell zu handeln, ist entscheidend, um schwerwiegende Folgen zu verhindern.
In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:
Fundierte Kenntnisse der grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen
Praktische Übungen zur Durchführung von Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und der Stabilen Seitenlage
Schulung im Umgang mit Notfallmaterialien und Defibrillatoren (AED)
Kenntnisse zur Versorgung von Wunden, Verbrennungen und Knochenbrüchen
Vorgehensweisen bei akuten Gesundheitsproblemen wie Kreislaufstillstand, Atemnot oder Vergiftungen
Verhalten bei psychischen Notfällen und Erste Hilfe bei Stress oder Panik
Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal darauf vor, in Notfällen souverän und effizient Erste Hilfe zu leisten.
Vorraussetzungen
📘 Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer/innen:
Relevante Vorschrift:
DGUV Vorschrift 1 – „Grundsätze der Prävention“ (beinhaltet Anforderungen an Erste-Hilfe-Maßnahmen)
DGUV Information 204-001 – „Erste Hilfe im Betrieb“
Erste-Hilfe-Richtlinien der Berufsgenossenschaften
Voraussetzungen für Ersthelfer/innen (Teilnehmer der Erste-Hilfe-Schulung):
2.1 Mindestalter:
Mindestens 18 Jahre alt (Ausnahme: Schüler in praktischen Ausbildungen)
2.2 Körperliche und geistige Eignung:
Gesundheitliche Eignung (obligatorisch für den Einsatz in Notfallsituationen)
Personen mit schweren körperlichen oder geistigen Einschränkungen dürfen in der Regel keine Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
2.3 Schulungspflicht:
Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden) nach den Vorgaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) oder eines vergleichbaren Anbieters
Theorie und Praxis:
Reanimation
Wundversorgung
Stabile Seitenlage
Verbrennungen
Schockzustände, etc.
Inhalte
Inhalte der Erste-Hilfe-Ausbildung:
Die Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Teile:
Theorie:
Rechtliche Grundlagen: Pflichten und Rechte des Ersthelfers
Kreislauf und Atmung: Grundlagen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Notfallmanagement: Abklärung von Notfällen und Kommunikation mit dem Notarzt
Wundversorgung: Verbände, Verbrennungen, Schnitt- und Schürfwunden
Schockbehandlung: Verhalten bei Schockzuständen, Lagerung und Stabilisierung
Praxis:
Wiederbelebung (CPR): Herz-Lungen-Wiederbelebung an einer Übungspuppe
Wundversorgung und Verbandstechniken
Notruf absetzen und die richtige Kommunikation mit den Rettungsdiensten
Praktische Übungen zu Notfallsituationen:
Umgang mit Ohnmachtsanfällen
Verbrennungen
Knochenbrüche
Zertifizierung und Gültigkeit
Zertifizierung und Gültigkeit:
Zertifikat nach erfolgreicher Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Gültigkeit: In der Regel 2 Jahre, danach sind Auffrischungskurse erforderlich.
📘 Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV für betriebliche Ersthelfer:
Der Arbeitgeber muss für die Ersthelfer im Betrieb sorgen, dass sie mindestens alle 2 Jahre eine Auffrischung erhalten und die erforderlichen Kurse absolvieren.