Bediener/in für Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

Spezialausbildung für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen.

Maximale Sicherheit. Professionelle Ausbildung. Praxisnahe Umsetzung.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die Hubarbeitsbühnen bedienen, insbesondere in der Bau-, Wartungs-, und Logistikbranche, sowie in der Industrie, wo Arbeiten in großen Höhen erforderlich sind.

Zweck der Ausbildung

Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz durch professionelle Vorbereitung

  • Pflichtschulung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 für Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen einsetzen

  • Reduktion von Unfallrisiken durch sachgemäßen Umgang mit Hubarbeitsbühnen

  • Erfahrene, zertifizierte Ausbilder mit direkter Praxisanwendung

Ausbildungsziel

Die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist entscheidend, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, besonders bei Arbeiten in großen Höhen.

In unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben die Teilnehmenden:

  • Fundierte Kenntnisse über die verschiedenen Hubarbeitsbühnenarten und deren Bedienung

  • Praktische Übungen zum sicheren Steuern und Positionieren von Hubarbeitsbühnen

  • Methoden zur richtigen Einweisung und Sicherung von Personen in der Arbeitsbühne

  • Schulung in der Durchführung von Höhenarbeiten unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften

  • Techniken zur Wartung und Inspektion von Hubarbeitsbühnen, um Ausfälle und Sicherheitsmängel zu vermeiden

  • Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren durch Wind, unsichere Böden oder andere Umwelteinflüsse

Durch realitätsnahe Trainingssituationen bereiten wir die Teilnehmenden optimal auf den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen vor.

Vorraussetzungen

DGUV Grundsatz 308-008:

„Qualifizierung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“


Voraussetzungen für Teilnehmer einer Hubarbeitsbühnen-Schulung:

1. Mindestalter:

  • Mindestens 18 Jahre alt

  • 👉 Jugendliche dürfen nicht selbstständig eine Bühne bedienen

2. Körperliche und geistige Eignung:

  • Der Teilnehmer muss gesund, aufmerksam, belastbar und höhentauglich sein

  • G 41-Untersuchung

  • Wichtig: Keine Einschränkungen beim Gleichgewichtssinn oder bei der Reaktionsfähigkeit

3. Sprachkenntnisse:

  • Teilnehmer müssen die Schulung und Sicherheitshinweise verstehen und umsetzen können

  • Bei Sprachbarrieren: Schulung ggf. in Muttersprache oder mit Dolmetscher

4. Verantwortungsbewusstsein:

  • Bediener tragen Verantwortung für sich und andere – sicheres Verhalten ist Pflicht

  1. 🎓 Inhalte der Schulung nach DGUV G 308-008:

    Theorie:

    • Gesetzliche Grundlagen (DGUV, BetrSichV, ArbSchG)

    • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen

    • Gerätekategorien (z. B. Teleskop-, Gelenk-, Scherenbühnen, Anhängerbühnen)

    • Standsicherheit, Tragfähigkeit, Windlast

    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

    • Sicherheitsabstände (z. B. zu elektrischen Leitungen)

    • Verhalten im Notfall

    Praxis:
    • Sicht- und Funktionsprüfung der Bühne

    • Auf- und Abbau

    • Sicheres Fahren, Positionieren und Arbeiten in Höhe

    • Notablass und Rettungsszenarien

    • Arbeiten auf unebenem Boden / mit Neigung


    📆 Schulungsdauer:

    • In der Regel 1 Tag (bei Vorkenntnissen) / 2 Tage ohne

    • Kombination aus Theorie, Praxis und abschließender Prüfung

  1. 🧾 Ergebnis:

    • Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen (auch bekannt als „Bühnenführerschein“)

    • Nach bestandener Prüfung (Theorie + Praxis)

    • Gültig gerätebezogen (du darfst nur die Bühnentypen bedienen, auf denen du geschult wurdest)


    📝 Arbeitgeberpflicht:

    • Schriftliche Beauftragung gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 erforderlich

    • 👉 Ohne diese Beauftragung darfst du die Bühne nicht bedienen, auch mit Ausweis


    📆 Wiederholung:

    • Mindestens jährliche Unterweisung (§12 ArbSchG, §4 DGUV Vorschrift 1)

    • Bei längerer Pause oder anderen Gerätetypen: neue Einweisung nötig

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