Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198

Zertifizierte Anwenderschulung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Sicherheit in der Höhe – Professionelle Schulung für Absturzprävention und Rettung

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an:

  • Personen, die auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen tätig sind
  • Arbeiter in absturzgefährdeten Bereichen (z. B. Baugewerbe, Wartung, Industrie, Windenergieanlagen)

Ausbildungsziel

Personen, die regelmäßig oder gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen tätig sind, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine verpflichtende Unterweisung vor der ersten Nutzung vorgeschrieben, gefolgt von einer jährlichen Auffrischung. Die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 konkretisieren die Anforderungen für die sichere Anwendung und Rettung aus Höhen und Tiefen.

Unsere praxisorientierte Schulung vermittelt Ihnen alle relevanten Vorschriften, technischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten für den sicheren Umgang mit PSAgA.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sicherheit und Unfallprävention – Sie erlernen den fachgerechten Umgang mit Absturzsicherungen und tragen aktiv zur Vermeidung von Absturzunfällen bei.
  • Praxisnahe Ausbildung – Durch realistische Hängeversuche und Rettungsübungen erwerben Sie die nötige Routine und Handlungssicherheit.
  • Anerkannte Zertifizierung – Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine offizielle Schulungsbescheinigung, die Ihre Qualifikation nachweist.
Vorraussetzungen

Voraussetzungen für Schulungsteilnehmer (Anwender von PSAgA):

1. Körperliche und geistige Eignung

  • Tauglichkeit für Arbeiten in Höhen:

    • Dauer: 1 Tag

    • Keine Höhenangst (Akrophobie).

    • Keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die den Einsatz gefährlich machen würden (z. B. Gleichgewichtsstörungen, Kreislaufprobleme).

    • G41 Untersuchung

2. Mindestalter

  • In der Regel mindestens 18 Jahre alt.

  • In Ausnahmen auch jüngere Auszubildende, wenn sie entsprechend geeignet und unterwiesen sind (muss vom Arbeitgeber verantwortet werden).

3. Arbeitgeberseitige Unterweisung

  • Der Arbeitgeber muss die Teilnahme veranlassen und sicherstellen, dass die Schulung für die geplante Tätigkeit erforderlich ist.

4. Grundverständnis für Arbeitsschutz und Technik

  • Keine formale Ausbildung nötig, aber ein grundlegendes Verständnis für technische Abläufe und Sicherheitsregeln ist hilfreich.

  • Die Schulung ist praxisorientiert, daher sollten die Teilnehmer in der Lage sein, einfache technische Anweisungen umzusetzen.

5. Persönliche Schutzausrüstung

  • Der Schulungsträger stellt normalerweise die PSAgA.

  • Teilnehmer sollten geeignete Arbeitskleidung und ggf. Sicherheitsschuhe mitbringen.

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